Unsere Hauptversammlung
26. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre am 5. August 2026 um 11.00 Uhr im Notariat Dr. Arne Everts, Ludwig-Ganghofer-Str. 31 in 83471 Berchtesgaden, ein
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
2. Verwendung des Jahresergebnisses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresverlust von € 16.696,75 mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu saldieren und den Bilanzgewinn von € 29.854,36 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Satzungsänderung Aufsichtsratsvergütung
Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass unter § 7, Nr. 3 jedes Aufsichtsratsmitglied eine jährliche Vergütung von 1.000,00 EUR, der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte. Dieser erste Satz soll neu gefasst werden: „ Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Vergütung von 1.300,00, der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Eineinhalbfache.“
6. Satzungsänderung Kapitalerhöhungsermächtigung
Beschlussfassung zur Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Aktienkapitals (genehmigtes Kapital) Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, ein genehmigtes Kapital zu schaffen und § 3 der Satzung „ Grundkapital “ um einen Absatz 4. in folgender Fassung zu ergänzen: „ Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 1. September 2026 das Aktienkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. August.2031 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 25.000 durch Ausgabe von neuen bis zu 250 neuen, auf den Namen lautenden vinkulierten Stückaktien gegen Bar-und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.“ Über die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge auszugleichen, und/oder, soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. (genehmigtes Kapital 2026/I)
7. Umtausch der Aktienurkunden und Eintragung in das Aktienbuch mit anschließender Einziehung der Aktienurkunden und Satzungsänderung
Der Vorstand wird ermächtigt, die ausgegebenen Namensaktien einzuziehen und anschließend die Aktionäre ausschließlich im Aktienbuch zu führen. Insbesondere wird er ermächtigt die Fristen für die Einreichung der alten Urkunden festzulegen. Des Weiteren ist die Satzung wie folgt zu ändern. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass unter § 4, Nr. 2 Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie der Gewinnnanteil- und Erneuerungsscheinen bestimmt der Vorstand. Über mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde ausgestellt werden. Dieser Satz soll neu gefasst werden: „ Die Aktionäre werden im Aktienbuch eingetragen und geführt.“ Nicht eingereichte Aktienurkunden werden nach Ablauf einer festgelegten Ausschlussfrist durch den Vorstand für kraftlos erklärt.
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt und die sich spätestens am Mittwoch, dem 29. Juli 2026 bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Berchtesgaden, den 30. Juni 2026
NOWAK IMMOBILIEN Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Unsere Datenschutzhinweise für Aktionäre:
Die Nowak Immobilien AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte, gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, werden diese von der depotführenden Bank an die Gesellschaft übermittelt.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Nowak Immobilien AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSVGO i.V.m. §§ 118 ff. AktG.
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Nowak Immobilien Aktiengesellschaft
Maximilianstraße 15
83471 Berchtesgaden
Telefon: +49 8652 64000
Telefax: +49 8652 64081
E-Mail: info@nowak-ag.de
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO bei den Aufsichtsbehörden zu.