Jedes Jahr werden in Deutschland Werte von geschätzten 200 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.

Einen großen Anteil machen Immobilien aus. Doch durch die Wertsteigerung von Immobilien erhöht sich auch die Steuerlast für Erben.

Musterbild Erbschaftssteuer

500.000 Euro beträgt der steuerliche Freibetrag, wenn ein Kind eine Immobilie erbt. Wird jemand von seinem Onkel oder Tante bedacht, tritt das Finanzamt schon bei über 20.000 Euro auf den Plan. Nicht viel, wenn ein gut gelegenes Haus im Berchtesgadener Land zur Erbmasse gehört. Für viele Erben dürfte die Erbschaftssteuer wegen steigender Immobilienwerte wesentlich höher ausfallen als erwartet.

Höhere Werte, weniger Kinder

Laut Nowak Immobilien kostet der Quadratmeter einer Eigentumswohnung im Berchtesgadener Land heute durchschnittlich 3.600 Euro. Und die steigenden Preise kennen noch kein Ende.

Diese Wertsteigerung und die sich verändernde Alterspyramide der deutschen Bevölkerung beeinflusst auch die Besteuerung im Erbfall, denn immer mehr Häuser und Wohnungen werden etwa an Enkel, Neffen oder Nichten gehen. Es handelt sich um geschätzt 200 bis 400 Miliarden Euro. Ein Indiz, das dafür spricht: 21 Prozent der Frauen und Männer im Alter zwischen 45 und 49 Jahren haben keinen Nachwuchs.

Geringe Freibeträge

Vom höchsten Steuerfreibetrag profitieren Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: Sie können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Die Freibeträge für die Urenkel oder auch für Eltern, die von ihren Kindern erben, liegen bei 100.000 Euro, für alle übrigen Erben auch ohne Verwandtschaftsverhältnis nur bei 20.000 Euro.

Vererbt also etwa eine kinderlose Witwe ihre Immobilie an einen Neffen, ist das ein großes Glück, aber auch mit einer hohen Steuerlast verbunden. Die Erbschaft kann je nach finanzieller Situation zur Bürde werden, wenn das Haus oder die Wohnung rundum modernisiert werden muss. „Die Besteuerung kann besonders bei Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen Kapital binden, das erbende Fa­milien für ihre Modernisierungsprojekte gebraucht hätten“, so die BHW Bausparkasse. Damit können dann keine  energetische Sanierungen, die so dringend für den klimagerechten Umbau des Wohnungsbestandes nötig sind, erfolgen, so Armin Nowak.

Erbschaftssteuer Tabelle

Es gilt, je näher der Verwandschaftsgrad zum Erblasser ist, deto geringer fällt die Erbschaftssteuer für eine Erbschaft aus. Die möglichen Erben sind in drei Steuerklassen eingeteilt:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Enkel, Urenkel
  • Steuerklasse II: Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschwister, Neffen, Nichten, geschiedene Ehepartner
  • Steuerklasse III: Cousinen, Cousins, Großneffen, Großnichten, alle übrigen Erben

Für diese Steuerklassen gelten verschiedene Steuersätze:

Wert des Erbes

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

bis 75.000 Euro

7 %

15 %

30 %

bis 300.000 Euro

11%

20 %

30 %

bis 600.000 Euro

15 %

25 %

30 %

bis 6.000.000 Euro

19 %

30 %

30 %

bis 13.000.000 Euro

23 %

35 %

50 %

bis 26.000.000 Euro

27 %

40 %

50 %

ab 26.000.000 Euro

30 %

43 %

50 %

 

Auch die Freibeträge der Erbschaftssteuer sind vom Verwandtschaftsverhältnis der Erben zum Erblasser abhängig: Je näher verwandt man ist, desto höher ist der Freibetrag. Folgende Freibeträge gibt es:

Möglicher Erbe

Steuerfreier Betrag

Ehepartner, eingetragener Lebenspartner

500.000 Euro

Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stiefkinder, Adoptivkinder

400.000 Euro

Enkelkinder

200.000 Euro

Urenkel, Eltern & Großeltern (bei Erbschaft)

100.000 Euro

Eltern & Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Ex-Lebenspartner

20.000 Euro

Alle übrigen Erben

20.000 Euro

 

Der Erbschaftssteuer-Freibetrag wird in Deutschland von der Höhe der Erbschaft abgezogen. Die restliche Summe ist gemäß den Steuersätzen für die einzelnen Steuerklassen zu versteuern, so der Immobilienexperte Armin Nowak. Dies gilt auch, wenn Immobilien verschenkt werden. (A.N.)

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