Der Teilverkauf – eine echte Alternative oder nur Augenwischerei?

Im ersten Moment und aus der Werbung könnte man denken, eine super Sache, man bekommt Geld für eine Renovierung, ein neues Auto oder gar für den Urlaub. „Es geht ja aufs Haus“, so der Immobilienexperte Armin Nowak aus Berchtesgaden.

Foto Teilverkauf

Wer einen Teil seiner Immobilie an eine „Teilverkaufsfirma“ verkauft, der soll  dafür an das Unternehmen ein monatliches Entgelt zahlen. Je größer der Anteil, den Sie verkaufen, ausfällt und je wertvoller die Immobilie ist, desto höher fällt dann auch dieses Entgelt aus. Das Entgelt wird meist nur für eine bestimmte Vertragslaufzeit festgeschrieben und danach neu vereinbart. Es kann aber auch variabel sein und mit der Inflationsrate automatisch steigen. Wer die monatliche Belastung durch das Nutzungsentgelt vermeiden will, muss mit zunehmender Nutzung weitere Teile der Immobilie an den Anbieter übertragen.

Wichtig ist auch zu wissen, dass sich das Unternehmen an keinerlei Instandhaltungskosten beteiligen wird, so wie es bei einer Bruchteilsgemeinschaft eigentlich üblich wäre. Und das, obwohl diese Maßnahmen den Wert der Immobilie erhöht, wenn Sie zum Beispiel eine neue Heizungsanlage oder einer energetische Dämmmaßnahme durchführen, so Nowak.

Mit einem Teilverkauf ist der Verkäufer auch nicht mehr flexibel, wenn es zum Beispiel darum geht, die Immobilie später komplett zu verkaufen. Hier werden dann noch zusätzliche Gebühren fällig, die das Teilkaufunternehmen in Rechnung stellt. Wenn dann zum Beispiel eine Immobilie, die zu einem Anteil von 20 % bereits verkauft wurde, für insgesamt 700.000,- Euro ganz verkauft wird, können 6,5% des Gesamtkaufpreises als Durchführungsentgelt fällig werden, was immerhin 45.500,- Euro entspricht, obwohl der vorab verkaufte Anteil nur 140.000,- Euro war.

Bei einem Vergleich mit gewöhnlichen Bankdarlehen kann man das Nutzungsentgelt von um die 3 % des Kaufpreises durchaus auch mit dem Zins für ein Darlehen in dieser Höhe vergleichen. Die Darlehenszinsen für Immobiliendarlehen liegen bei guter Bonität so um die 1%. Es wäre dann durchaus günstiger, weshalb auch der Verbraucherschutz NRW vor Teilverkauf warnt.

Eine Alternative wäre es für die Immobilie einen Käufer zu finden und mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen, der sicherstellt, dass auf Dauer in der alten Immobilie weiterhin gewohnt werden kann. Auch ein Verkauf zum Verkehrswert abzüglich eines Preises für ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht wäre denkbar, so Armin Nowak, der Vorstand der Nowak Immobilien AG. (A.N.)

 

 

 

 

 

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