Armin Nowak wurde erneut zum dritten Mal als Handelsrichter berufen

Der Vorstand der Nowak Immobilien AG, Herr Armin Nowak wurde am 31.05.2023 erneut vom Landgerichtspräsidenten Herrn Prof. Dr. Ludwig Kroiß für weitere 5 Jahre zum Handelsrichter beim Landgericht Traunstein ernannt.

Ernennung zum Handelsrichter

 

Das erste deutsche Handelsgericht überhaupt wurde bereits 1804 in Nürnberg errichtet, das in seiner Besetzung mit einem Juristen und zwei Kaufleuten bereits der heutigen Kammer für Handelssachen entsprach.

Die Kammern für Handelssachen (KfH) sind eine besondere Gerichtsbarkeit der Kaufleute, die mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern aus der Kaufmannschaft besetzt ist. Handelsrichter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter und somit gleiches Stimmrecht, sind wie Berufsrichter neutral und unabhängig sowie an das Beratungsgeheimnis gebunden. Der juristische Sachverstand des Berufsrichters und der kaufmännische Sachverstand der beiden Handelsrichter lassen ein in wirtschaftsrechtlichen Streitfällen praxisnahes und sachgemäßes, die allgemeinen kaufmännischen Gepflogenheiten würdigendes Urteil zu.

Die Handelsrichter tragen daher heute ebenso wie vor Jahrhunderten durch ihren Sachverstand in hohem Maße zum Vertrauen in die Rechtspflege bei. (A.N.)

 

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