Nowak Immobilien AG bietet Mietgutachten an
Z.B.für- Ihre Mieterhöhungsverlangen
- Berechnung der ortsübliche Vergleichsmiete ist gemäß § 558 Abs. 2 BGB
- Berechnung der angemessenen Miethöhe bei Neuvermietung
- Mietfeststellungen für Entschädigungen
- Berechnung Ihrer Mietminderungsansprüche
- Mietansätze für die Zweitwohnungssteuer
- Aufmasse aller Art, inkl. Grundrisszeichnungen
Was ist ein Mietwertgutachten?
Mietgutachten stellen anhand statistischer und ökonometrischer Verfahren die Marktmiete (auch ortsübliche Vergleichsmiete an Hand der üblichen Entgelte in einer Gemeinde) dar. Hierzu sind eine Reihe (mindestens fünf) Vergleichswohnungen mit vergleichbaren Lage- und Ausstattungskriterien auszuwerten. Für diesen Fachbereich, insbesondere auch mit Blick auf die Mietrechtsreform 2001, sind auf Seiten des Immobiliengutachters langjährige Erfahrungen i. V. m. der Verfügbarkeit umfangreicher Marktdaten und einschlägige Verfahrenskenntnisse notwendig. Dies trifft auf Vorstand Herrn Armin Nowak zu. Ein Mietwertgutachten unterstützt Sie bei der Festlegung der Miethöhe bzw. in der Verhandlung über die Anpassung von Mietzinsen.
Sie wollen ein Mietgutachen erstellen lassen?
Einfach eine E-Mail senden an info@nowak-ag.de