Sachverständigen Gutachten
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Z.B. für- Ihre Erbauseinandersetzung
Der Verkehrswert kann mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens oder anderen Methode der Immobilienbewertung ermittelt werden. Es ist der Preis für ein Grundstück, der erzielt werden könnte, zum Zeitpunkt der Ermittlung und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.
In die Ermittlung des Verkehrswertes werden auch die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage des Grundstückes, ohne Rücksichten auf persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse einbezogen.
Die genaue Definition des Verkehrswertes ergibt sich aus § 194 Baugesetzbuch.
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Z.B.für- Ihre Mieterhöhungsverlangen
Mietgutachten stellen anhand statistischer und ökonometrischer Verfahren die Marktmiete (auch ortsübliche Vergleichsmiete an Hand der üblichen Entgelte in einer Gemeinde) dar. Hierzu sind eine Reihe (mindestens fünf) Vergleichswohnungen mit vergleichbaren Lage- und Ausstattungskriterien auszuwerten. Für diesen Fachbereich, insbesondere auch mit Blick auf die Mietrechtsreform 2001, sind auf Seiten des Immobiliengutachters langjährige Erfahrungen i. V. m. der Verfügbarkeit umfangreicher Marktdaten und einschlägige Verfahrenskenntnisse notwendig. Dies trifft auf Vorstand Herrn Armin Nowak zu. Ein Mietwertgutachten unterstützt Sie bei der Festlegung der Miethöhe bzw. in der Verhandlung über die Anpassung von Mietzinsen.
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Z.B für - Schiedsgutachten bei Pachtverträgen
Ein Schiedsgutachten wird erstellt, wenn zwei oder mehrere Parteien unterschiedlicher Meinung sind und durch einen neutralen Sachverständigen geklärt werden soll, ob zum Beispiel die geforderte Miete ortsüblich ist oder nicht.
Hierzu wird von den Parteien einvernehmlich ein Sachverständigen ausgewählt,
der gemeinsam beauftragt wird. Die Parteien vereinbaren einvernehmlich in einer Schiedsvereinbarung, dass sie sich alle dem Urteil des gemeinsam beauftragten Schiedsgutachters unterwerfen und dieses anerkennen.
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In Bayern sind die Gutachterausschüsse bei den Landratsämtern der Landkreise und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte gebildet worden. Sie führen die Kaufpreissammlung, ermitteln Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und werden mit gesetzlichem Auftrag gem. § 193 BauGB tätig.
Landratsamt Berchtesgadener Land (Landkreis)
Gutachterausschuss für Grundstückswerte Landkreis Berchtesgadener Land
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Kontakt:
Hubert Weber, Telefon: 08651/773-541, Fax: 08651/773-527,
Kostenlose Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste sind über das Internet auf folgender Internetseite möglich.
Amtlich bestätigte Einzelauskünfte sind weiterhin - gegen Gebühr (ab 25,- €) - über die Geschäftsstelle erhältlich.
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