Unsere Corona-Schutzmaßnahmen:
Bei uns in Bayern gilt die Zwölfte Bayerische Infektionsschutz- Maßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05.03.2021
Bei allen Terminen achten wir, wie empfohlen, auf alle notwendigen Hygienemaßnahmen!
Wir verzichten auf das Händeschütteln und halten den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,50 m ein. Wir tragen bei unseren Besichtigungen eine FFP2 Mund-Nasen-Bedeckung und reduzieren das Anfassen von Türklinken usw. auf ein Minimum.
Nach wie vor gibt es bei uns in Absprache mit Ihnen Einzeltermine. Bei Besichtigungsterminen muss die Anzahl der Personen auf die absolut notwendigste Zahl (Maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) beschränkt werden.
Sollten Sie Erkältungssymptome aufweisen oder mit mutmaßlich oder infizierten Personenkreisen in Kontakt gewesen sein, oder sich in den letzten 14 Tagen in sogenannten Risikogebieten aufgehalten haben, bitten wir Sie darum, Zuhause zu bleiben und bereits vereinbarte Termine mit uns abzusagen.
Alle Beratungstermine werden individuell nach den Begebenheiten und Möglichkeiten der Einzelpersonen abgestimmt. In unsrem Büro sind max. 2 Kunden erlaubt, wobei wir darauf achten, da die Räumlichkeiten stets ausreichend belüftet werden. Desinfektionsmittel sind vorhanden.
Eigentümerversammlungen finden derzeit nicht statt. Voraussichtlich frühestens ab 19.04.2021 können wir wieder Eigentümerversammlungen einberufen. (Stand: 23.03.2021)