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Nowak News:

Meldung vom 19.02.2010

Eigenbedarfskündigung: Berechtigter Personenkreis wird deutlich größer



Ein Vermieter kann dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Und das nicht nur für sich selbst, sondern auch für enge Angehörige. In zwei Streitfällen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) jeweils darüber zu entscheiden, wie nah die Verwandtschaft sein muss, um eine Eigenbedarfskündigung zu rechtfertigen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. In beiden Fällen weitete der BGH den Personenkreis deutlich aus. Vermieter dürfen ihren Mietern auch dann kündigen, wenn Nichten, Neffen (Az.: VIII ZR 159/09) oder Schwäger (Az.: VIII ZR 247/08) in die Wohnung einziehen sollen - bei Schwägern allerdings nur dann, wenn ein besonders enger Kontakt besteht.

Bei Nichten und Neffen wurde vom BGH ein nahes Verwandtschaftsverhältnis anerkannt. Damit spielt die tatsächliche Beziehung zwischen Eigentümer und dessen Nichten oder Neffen keine Rolle, wenn es zur Eigenbedarfskündigung kommt. Im konkreten Fall war aber auch das gegeben: Eine alte Dame sollte von ihrer Nichte in einer Seniorenresidenz gepflegt werden. Die Nichte sollte in dieser Zeit schon in der Eigentumswohnung der älteren Frau wohnen.

Bei Schwägern hingegen kommt es auf die Beziehung an: Im verhandelten Fall sprach der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung zugunsten seines Schwagers und dessen Familie aus und begründete dies damit, dass zwischen den beiden Familien ein besonders enger persönlicher Kontakt bestünde. Damit wollte sich der geschasste Mieter nicht abfinden und zog vor Gericht. Letztinstanzlich scheiterte er jedoch. Der BGH hatte allerdings nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden, da der Mieter zwischenzeitlich bereits ausgezogen war.

Anzeigennummer: 312 | Quelle: Immowelt AG, Nürnberg


Meldung vom 25.01.2010

Nowak Immobilien AG bereits zum zweiten Mal unter den Preisträgern "Qualität auf allen Ebenen"



Aus den Händen von Herrn Landrat Georg Grabner erhielt der Vorstand Herr Armin Nowak das begehrte " Golderne Qualitätssiegel Qualität auf allen Ebenen"





Anzeigennummer: 311 | Quelle: Nowak Immobilien AG, Berchtesgaden


Meldung vom 22.01.2010

Herr Armin Nowak referiert am 16.03.2010 gegen 19.30 Uhr bei der Volkshochschule Bad Reichenhall



Wie verkaufe ich eine Immobilie - Wie ermittle ich den Wert einer Immobilie ?

Der Verkauf einer Immobilie gehört nicht zu den alltäglichen Aufgaben eines Verbrauchers. Fehler und Fallstricke sind vorprogrammiert. Damit Ihnen von Anfang an keine Fehler beim Verkauf passieren, können Sie sich vom Immobilienspezialisten ausführlich informieren lassen. Es fängt damit an, dass die Immobilie zum richtigen und reellen Verkaufspreis angeboten wird. Wie findet man den richtigen Preis und wie bietet man eine Immobilie an? Der Vortrag soll Verbraucher schützen und viele Fragen rund um das Thema Immobilie klären.

Altes Feuerwehrhaus, Saal

Preis: Vvk EUR 5,- / Ak EUR 6,-

Hier können Sie sich gleich anmelden:




Anzeigennummer: 310 | Quelle: VHS Bad Reichenhall und Nowak Immobilien AG, Berchtesgaden


Meldung vom 07.01.2010

Nowak Immobilien AG zum vierten Mal in Folge in elitärem Zirkel der besten Immobilienmakler der Welt




Die unabhängige Jury des Fachmagazins „BELLEVUE“ hat zum fünften Mal die besten Immobilienmakler „BEST PROPERTY AGENTS“ weltweit ausgezeichnet. Zu diesem exklusiven Kreis, dem weltweit maximal 1000 Immobilienmakler angehören, darf sich auch die Nowak Immobilien AG zählen. Wie in den vergangenen Jahren kann sich das Berchtesgadener Unternehmen auch im Jahr 2010 mit dem Prädikat „BEST PROPERTY AGENTS “ schmücken.

Die Bewertungskriterien für die Aufnahme in den Kreis der BEST PROPERTY AGENTS sind Seriosität, Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem Service. Käufer wie Verkäufer gleichermaßen suchen für die Abwicklung eines Immobiliengeschäftes einen fairen Vermittler und professionellen Ratgeber. Für viele Kunden ist der Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks eine einmalige Sache, bei der sich zahlreiche Fragen auftun. Diese umfassend zu beantworten, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und das Geschäft zur Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln, das muss ein Best Property Agent im Sinne dieses Qualitätssiegels leisten.

Dabei müssen sich die Preisträger stets aufs Neue beweisen. Die Auszeichnung BEST PROPERTY AGENT gilt jeweils nur für ein Jahr. Dann wird entschieden, ob das Unternehmen auch im darauf folgenden Jahr erneut eine Urkunde erhält. Setzt der Preisträger seine Arbeit in gewohnt professioneller Manier fort und hält er sich an faire Spielregeln, steht einer erneuten Aufnahme in die Liste der Besten nichts im Wege. Bei Verstößen, Unregelmäßigkeiten oder berechtigten Beschwerden behält sich die Fachzeitschrift Bellevue das Recht vor, das Unternehmen aus dem Kreis der Preisträger auszuschließen und ihm die Nutzung des Logos zu untersagen.

BELLEVUE sieht den Sinn und Zweck der Aktion BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS darin, eine nachhaltige Qualitätsförderung auf dem Sektor der Immobilienvermittlung zu fördern. Langfristiges Ziel ist ein lückenloses Verzeichnis aller empfehlenswerten Immobilienunternehmen weltweit. So soll sukzessive eine sich stetig erweiternde Liste, die sowohl Käufern als auch Verkäufern helfen soll, den richtigen Partner für den Kauf oder die Vermarktung einer Immobilie zu finden, entstehen.

Anzeigennummer: 307 | Quelle: BELLEVUE und Nowak Immobilien AG


Meldung vom 18.06.2008
 

Wir sind auch bekannt aus der Pro7 Fernsehsendung: " 3 Bewerber - 1 Job "

Hier können Sie ein Kurzvideo abspielen.


Die ausführliche Version gibt es bei Maxdome.de

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Anzeigennummer: 277 | Quelle:  



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