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Z.B für - Schiedsgutachten bei Pachtverträgen


Ein Schiedsgutachten wird erstellt, wenn zwei oder mehrere Parteien unterschiedlicher Meinung sind und durch einen neutralen Sachverständigen geklärt werden soll, ob zum Beispiel die geforderte Miete ortsüblich ist oder nicht. 

Hierzu wird von den Parteien einvernehmlich ein Sachverständigen ausgewählt,
der gemeinsam beauftragt wird. Die Parteien vereinbaren einvernehmlich in einer Schiedsvereinbarung, dass sie sich alle dem Urteil des gemeinsam beauftragten Schiedsgutachters unterwerfen und dieses anerkennen.

Sie wollen ein Schiedsgutachen erstellen lassen? Einfach eine E-Mail senden an info@nowak-ag.de

 
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