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In Bayern sind die Gutachterausschüsse bei den Landratsämtern der Landkreise und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte gebildet worden. Sie führen die Kaufpreissammlung, ermitteln Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und werden mit gesetzlichem Auftrag gem. § 193 BauGB tätig.
Landratsamt Berchtesgadener Land (Landkreis) Kontakt: Kostenlose Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste sind über das Internet auf folgender Internetseite möglich. Amtlich bestätigte Einzelauskünfte sind weiterhin - gegen Gebühr (ab 25,- €) - über die Geschäftsstelle erhältlich. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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